Zu den Registersachen gehören das Handelsregister, das Gesellschaftsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister. Diese öffentlichen Register ermöglichen es jedem, sich wichtige Informationen über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen. Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.
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In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
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In Abteilung B (HRB) sind die Kapitalgesellschaften, vorwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG- erfasst.
Im Gesellschaftsregister erfolgt die Eintragung der nach den Vorschriften des BGB gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine solche Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt, darf sich im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Vertragspartner können daher dem Gesellschaftsregister entnehmen, dass die Gesellschaft existiert, wer Gesellschafter ist und wer die Gesellschaft wie vertreten darf. Für den Erwerb von Rechten an einem Grundstück ist die Eintragung im Register jedoch zwingende Voraussetzung.
Im Genossenschaftsregister sind die Genossenschaften (eG) eingetragen. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt.
Im Vereinsregister sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) des Registerbezirks erfasst. In das Vereinsregister können sich nur Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (keine Gewinnabsicht).
Im Güterrechtsregister wurden bis zum 31.12.2022 Eheverträge sowie abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft eingetragen. Die Vorschriften zum Güterrechtsregister sind zum 01.01.2023 aufgehoben worden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2037 erfolgen nur noch Löschungen der bisherigen Eintragungen.
Das Partnerschaftsregister verlautbart die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe, z.B. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater, Ärztinnen/Ärzte zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner. In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister zentral bei dem Amtsgericht Essen für das gesamte Land geführt. Für die Anmeldung zum Partnerschaftsregister nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare .